Egal ob er unachtsam vor ein vorbeifahrendes Auto springt, einen Fahrradfahrer anspringt oder einem Besucher bei der Begrüßung die Jacke zerreißt: Der beste Freund des Menschen hat einen Spieltrieb, der trotz seines friedlichen Gemüts oft Schaden anrichten kann. Für entstandene Schäden haftet hierbei der Tierhalter aufgrund der Gefährdungshaftung. Hierbei ist nicht relevant, ob der Hundehalter eine Mitschuld trägt oder nicht. Aus diesem Grund empfiehlt sich für Sie als Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung, welche analog zur Haftpflichtversicherung für Menschen die Schäden abdeckt, die "Bello" anrichtet.
Welche Hundehaftpflichtversicherung ist geeignet?
Natürlich ist der Markt überschwemmt von Angeboten und selbstverständlich ist jeder Anbieter von seiner Hundehaftpflichtversicherung
überzeugt. Vergleichen Sie daher stets die Angebote. Eine Hundehaftpflichtversicherung sollte in jedem Fall auch
beim Führen ohne Leine gelten, auch im Ausland gelten, Mietsachschäden abdecken und eine hohe Deckungssumme haben
(zum Beispiel 5 Millionen Euro). Außerdem sollte die Hundehaftpflichtversicherung auch gelten, wenn der Hund in der
Obhut Dritter einen Schaden anrichtet, zum Beispiel wenn er über das Wochenende bei den Nachbarn abgegeben wird.
Da die verursachten Schäden meist klein sind, sollten Sie ferner darauf achten, eine Hundehaftpflichtversicherung
ohne Selbstbeteiligung zu wählen.
Ab einem Jahresbeitrag von 50 Euro finden sich einige Versicherer, die alle oben genannten Leistungen bieten.
Welche Schäden deckt die Hundehaftpflichtversicherung ab?
Generell deckt die Versicherung alle Schäden ab, die Ihr versicherter Hund anrichtet. Man unterscheidet hierbei
zwischen Mietsachschäden, Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Bei einem Mietsachschaden übernimmt
die Hundehaftpflichtversicherung die Haftung für Schäden an Ihrer Mietwohnung oder zum Beispiel für Schäden im
Hotelzimmer. Ausgeschlossen sind jedoch Schäden durch Verschleiß, Abnutzung und übermäßige Beanspruchung. Bei einem
Personenschaden handelt es sich um einen Schaden, den eine Person bei einem Unfall direkt vom Hund erleidet, zum
Beispiel eine zu behandelnde Bisswunde. Unter Sachschäden fallen alle Sachen, die der Hund beschädigt, zum Beispiel
Kleidung oder ein zerbeultes Auto.
Vermögensschäden sind Schäden ohne Sach− und Personenschaden, zum Beispiel, wenn Ihr Hund einen Gärtner anknurrt
und dieser dadurch seine Arbeit nicht verrichten kann. In diesem Fall würde der Verdienstausfall bezahlt. Ein
reiner Vermögensschaden wird jedoch selten durch Hunde verursacht.
Wie Sie sehen, empfiehlt sich für jeden Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung, da im Schadensfall alle Ansprüche auf den Halter zurückfallen.
Die Altersvorsorge für Selbständige und Freiberufler.
Auf keinen Fall sollte man auf eine
Privathaftpflicht verzichten. Im Schadensfall, ohne Versicherung, kann man schnell bis zum Lebensende hoch
verschuldet sein.