Hundehaftpflicht − Empfohlen für jeden Hundehalter

Egal ob er unachtsam vor ein vorbeifahrendes Auto springt, einen Fahrradfahrer anspringt oder einem Besucher bei der Begrüßung die Jacke zerreißt: Der beste Freund des Menschen hat einen Spieltrieb, der trotz seines friedlichen Gemüts oft Schaden anrichten kann. Für entstandene Schäden haftet hierbei der Tierhalter aufgrund der Gefährdungshaftung. Hierbei ist nicht relevant, ob der Hundehalter eine Mitschuld trägt oder nicht. Aus diesem Grund empfiehlt sich für Sie als Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung, welche analog zur Haftpflichtversicherung für Menschen die Schäden abdeckt, die "Bello" anrichtet.

Welche Hundehaftpflichtversicherung ist geeignet?
Natürlich ist der Markt überschwemmt von Angeboten und selbstverständlich ist jeder Anbieter von seiner Hundehaftpflichtversicherung überzeugt. Vergleichen Sie daher stets die Angebote. Eine Hundehaftpflichtversicherung sollte in jedem Fall auch beim Führen ohne Leine gelten, auch im Ausland gelten, Mietsachschäden abdecken und eine hohe Deckungssumme haben (zum Beispiel 5 Millionen Euro). Außerdem sollte die Hundehaftpflichtversicherung auch gelten, wenn der Hund in der Obhut Dritter einen Schaden anrichtet, zum Beispiel wenn er über das Wochenende bei den Nachbarn abgegeben wird. Da die verursachten Schäden meist klein sind, sollten Sie ferner darauf achten, eine Hundehaftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung zu wählen. Ab einem Jahresbeitrag von 50 Euro finden sich einige Versicherer, die alle oben genannten Leistungen bieten.

Welche Schäden deckt die Hundehaftpflichtversicherung ab?
Generell deckt die Versicherung alle Schäden ab, die Ihr versicherter Hund anrichtet. Man unterscheidet hierbei zwischen Mietsachschäden, Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Bei einem Mietsachschaden übernimmt die Hundehaftpflichtversicherung die Haftung für Schäden an Ihrer Mietwohnung oder zum Beispiel für Schäden im Hotelzimmer. Ausgeschlossen sind jedoch Schäden durch Verschleiß, Abnutzung und übermäßige Beanspruchung. Bei einem Personenschaden handelt es sich um einen Schaden, den eine Person bei einem Unfall direkt vom Hund erleidet, zum Beispiel eine zu behandelnde Bisswunde. Unter Sachschäden fallen alle Sachen, die der Hund beschädigt, zum Beispiel Kleidung oder ein zerbeultes Auto. Vermögensschäden sind Schäden ohne Sach− und Personenschaden, zum Beispiel, wenn Ihr Hund einen Gärtner anknurrt und dieser dadurch seine Arbeit nicht verrichten kann. In diesem Fall würde der Verdienstausfall bezahlt. Ein reiner Vermögensschaden wird jedoch selten durch Hunde verursacht.

Wie Sie sehen, empfiehlt sich für jeden Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung, da im Schadensfall alle Ansprüche auf den Halter zurückfallen.

 
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