Es gibt eine Unmenge von Versicherungen, aber welche braucht man wirklich? Auf keinen Fall sollte man auf eine Privat Haftpflicht verzichten. Im Schadensfall, ohne Versicherung, kann man schnell bis zum Lebensende hoch verschuldet sein. Doch was ist abgedeckt und wer ist abgedeckt, hier die wichtigsten Fakten für Sie zusammen gefasst.
Die gesetzlichen Bedingungen für eine Haftpflichtversicherungen finden Sie in den §§ 100 − 124 des VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Automatisch mitversichert ist der Ehepartner und die Kinder (7 − 18 Jahren (einschl. Stief−, Adoptiv− und Pflegekinder)), wenn nicht ein spezieller "Singeltarif" vereinbart worden ist. Ältere Kinder sind nur dann mitversichert, wenn sie noch in der Ausbildung sind. Kinder unter 7 Jahren sind zwar nicht schuldfähig, aber man sollte mit der Klausel "deliktunfähige Kinder mitversichert" auch diese mitversichern, damit auch diese Schäden abdeckt sind. Stellen Sie sich vor, Ihr Kind beschädigt bei Ihren Nachbarn etwas und die Versicherung muß ohne die Klausel nicht zahlen, das kann sehr unangenehm sein. Bei Schäden von Kindern im Straßenverkehr, liegt die Altersgrenze bei 10 Jahren.
Die privat Haftpflicht Versicherung tritt in Kraft, wenn von Ihnen (oder den mitversicherten Personen) Schäden verursacht worden sind (das kann auch fahrlässig, oder sogar grobfahrlässig sein). Die privat Haftpflicht beinhaltet Sach−, Personen− und Vermögensschäden. Ausnahmen sind z.B. Schäden die durch ein Kraftfahrzeug, durch Gefälligkeitsarbeiten und geliehenen oder gepachteten Gegenständen verursacht worden sind. Auch Schäden die an Personen, die mit Ihnen in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben oder verwandtschaftlich verbunden sind, sind nicht abgedeckt. Zu beachten ist, das Schäden aus Haus− und Grundbesitz, durch Tierhaltung und durch Kraftfahrzeuge nicht abgedeckt sind und durch eine andere Haftpflichtversicherung versichert werden müssen. Zusätzlich mitversichert werden können, "Ausfalldeckung" ( Schäden die einem oder den mitversicherten Personen, durch dritte ohne Versicherungsschutz zu gefügt worden sind, "Gefälligkeitsschäden" (wenn eine Person, die den versicherten Personen behilflich ist, während diese Hilfeleistung einen Schaden verursacht, z.B. beim Umzug), "Mietschäden" (ausgeschlossen sind hierbei Schäden die allmählich auftreten, Glasbruch und Schäden an elektrischen Einbauten).
Wichtig ist auch die Vereinbarung der Deckungssumme, die zwischen 2 − 10 Millionen Euro liegt. Der Unterschied der Beitragszahlung ist meistens sehr gering, sodaß sich in den meistens Fällen die höchste Deckungssumme auszahlt.
Altersvorsorge für Selbständige und Freiberufler
Fondssparplan Basis (Rürup) Rente und Fondsgebundene Rürup Rente im Ratgeber.